Neues zum Media Markt… *update 18:17 Uhr*

Hinweis: Auch für diesen Beitrag schließe ich wieder jegliche rechtliche Haftung aus. Eine Rechtsberatung kann nur durch eine befugte Person, wie z. B. einen Rechtsanwalt, stattfinden.

UPDATE: Der MediaMarkt Regensburg hat ein Statement per twitter abgegeben (hier die noch klarere Antwort). Dort verweist der Geschäftsführer auf die Seite mit der “Umtausch ohne Wenn und Aber”-”Klausel” und bekräftigt, dass dies auch während der Aktion gültig sei. (Danke an moondragon85 für den Hinweis)

UPDATE 2: Habe jetzt auch noch eine persönliche Antwort vom MM Regensburg erhalten. Hier die ungekürzten Tweets.

@torschtl …bei uns gibt es in der Regel Geld zurück – Ausnahme: Ware, die während der Aktion gekauft wurde. ^rw

@torschtl …da gibt es dann Gutscheine. Ist ja Kulanz – und die kann man, wenn es überzogen wurde auch mal nicht geben ;) ) ^rw

UPDATES ENDE

Nachdem die gestrigen Diskussion dann doch ganz schöne Wellen geschlagen hat (nicht nur hier im Blog!), bin ich noch ein paar Hinweisen nachgegangen.

AGB enthalten Widerrufsrecht?

Nach dem Hinweis auf die AGB, in denen angeblich stehen soll, dass ein Widerrufs-/ Umtauschrecht besteht, habe ich mir diese zu Gemüte geführt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Zwischen Punkt 6 und Punkt 7 der AGB sind Vertragsbestimmungen zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen(!) (“…unter Verwendung von Kommunikationsmitteln“) zu finden. Von einem Widerrufsrecht bei persönlichen Geschäften findet man dort, entgegen der Behauptung, nichts.

Schlupfloch für Konsumenten dennoch denkbar?

Zum Strick für MM könnte jedoch, laut lawblog, eine Aussage auf dessen Homepage werden:

“Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht
gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.”

Wie so oft in der Rechtslehre bleibt auch hier eine Menge Spielraum. Wie ist dieser Satz auszulegen? Wie versteht ihn ein objektiver Empfänger?

Abschließendes Statement

Letztendlich wird es Media Markt meiner Meinung nach aber nicht auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, sondern eine (erneute :) ) Kulanzregelung treffen. Lieber ein paar Tausender Miese gemacht, als einen dauerhaften und tiefen Imageschaden erlitten.

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This entry was posted on Dienstag, Januar 12th, 2010 at 16:12 and is filed under torschtl. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

7 Responses to “Neues zum Media Markt… *update 18:17 Uhr*”

  1. Ben Says:

    Auch hierzu senfe ich wieder: Ich persönlich finde, dass Umtausch nicht gleich Rücknahme bedeutet. Umtausch = ich bekomme das selbe Gerät nochmal (weil Mangel); ich bekomme ein günstigeres Gerät (der gleichen Klasse, also z.B. nicht ein 4er-Pack Batterien statt eines TVs) und den Rest bar; ich bekomme ein teureres Gerät und zahle die Differenz drauf.

  2. Moondragon Says:

    Noch ein Tipp, was man machen könnte, wenn man kein Geld, sondern nur einen Gutschein bekommt, für etwas, was man während der Aktion gekauft hat: Einfach nach der Aktion mit dem Gutschein etwas anderes (oder sogar wieder das gleiche) kaufen und wieder zurückgeben. Wurde nicht im Aktionszeitraum gekauft, also Geld zurück. ;)

  3. torschtl Says:

    Ich kenn die MM Gutscheine nicht, aber evtl. ist Barauszahlung ausgeschlossen? :)

  4. Thomas Says:

    Einfach nach der Aktion mit dem Gutschein etwas anderes (oder sogar wieder das gleiche) kaufen

    Da wird’s dann aber langsam etwas kompliziert. Wenn ich bei der Aktion wirklich was sparen will, dann mach ich das ja bei einem teureren Produkt. Ich gehe also bspw. mit meinen neun Freunden zum Media, wir kaufen zehn Laptops für insgesamt 5000 Euro. Dann war einer der Laptops umsonst, wir geben die neun restlichen zurück und bekommen einen Gutschein über 4500 Euro. Dafür müssen wir dann nach Ende der Aktion etwas kaufen – und zwar etwas ziemlich großes, teures. Das geben wir dann kurz darauf zurück und bekommen die 4500 Euro wieder. Da könnte ich mir eine gewisse Häme nicht verkneifen, falls diesem so wahnsinnig raffinierten Käufer dann einer der Umtausch-Plasma-Fernseher beim Raustragen runterfällt und er im Endeffekt draufzahlt.

  5. jan Says:

    “Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht
    gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.”

    Na eigendlich steht da doch alles, Umtauschen das werte ich als Warengutschein, hier steht nichts von Geld zurück

  6. torschtl Says:

    Das wird die Krux werden um die sich, im Extremfall, ein Gericht streiten muss. Wie versteht der Durchschnittsbürger diesen Satz und was ist höher zu werten. BGB und geltendes Recht oder dieser Werbeslogan.

  7. jan Says:

    Ich denke es wird nach geltend Recht gehen. Ich weis nicht wie viele das so gemacht haben und um welche Summen es bei MM geht, aber es sieht doch bestimmt sehr schlecht aus wenn man vor Gericht sagt, ja ich habe zwar diese 10 Produkte gekauft, aber ich wollte doch nur eines :)

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