Immer wieder taucht in Kommentaren die Frage auf, ob Einnahmen durch Flattr zu versteuern sind. Ich bin wahrlich kein Profi, gebe auch keinerlei Garantie, dass ich Recht mit meinen Annahmen habe, aber meine Antwort lautet: Ja, Flattr-Einnahmen sind genauso wie Werbeinnahmen durch Partnerprogramme, Adsense und Co. zu versteuern. Ich verweise auf einen Artikel bei Trigami, der das Thema “Steuerliche Aspekte für deutsche Blogger” durch einen Steuerberater näher beleuchten hat lassen.
Wie immer gilt hier wohl auch der Grundsatz “Wo kein Kläger, da kein Richter”, aber wenn man sich die Abmahnwellen der letzten Wochen und Monate ansieht liegt es nah, dass man genauso schnell beim zuständigen Mann im Finanzamt angeschwärzt wird.
Ich persönlich habe vor kurzem auf der Gemeinde ein Gewerbe angemeldet. Ist eine Sache von wenigen Minuten, kostet um die 20€ und man ist aus dem Schneider. Voraussetzung ist natürlich, dass man seine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert (dürfte ausreichen, wenn man sich 10 Minuten pro Monat dafür Zeit nimmt). Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24500€ und dürfte somit keine Rolle spielen. Ein Nachteil entsteht euch also ausschließlich in Form von 20€ Kassenminus.
Solltet ihr über einen längeren Zeitraum keine nennenswerten Einnahmen erzielen, wird euer Gewerbe sowieso als Liebhaberei anerkannt und dann habt ihr es schwarz auf weiß, dass eure Einnahmen nicht steuerpflichtig sind.
Kurz gesagt: 20€ hinlegen und die Sache ist gegessen.
Habe ich ein wenig Licht ins Dunkel gebracht? Dank es mir mit einem (garantiert korrekt versteuertem) Flattr-Klick