Und MediaMarkt ist doch nicht blöd!
11 Jan
Bitte beachten: Der nachfolgende Text stellt keinerlei Rechtsberatung dar, sondern lediglich meine persönliche Meinung. Für eine juristische Beratung suchen sie bitte einen Rechtsanwalt auf.
Ich verfolge und kommentiere seit heute Nachmittag einen Blogbeitrag über das angebliche Scheitern der Werbeaktion von Media Markt (Jeder 10. Einkauf für lau) und möchte hier einmal mit ein paar offensichtlichen Irrtümern aufräumen.
Der Ausspruch “Umtausch ohne wenn und aber” prangt groß auf der Website des besagten Unternehmens. Einige User bemängeln nun die Politik, dass MM anscheinend zur Zeit nur noch Ware gegen Gutschein umtauscht und regen sich furchtbar darüber auf. Dabei bedenken sie aber nicht, dass es in Deutschland faktisch überhaupt kein Umtauschrecht für Ware, die keine Mängel aufweist, gibt. Eine Ausnahme besteht lediglich bei Fernabsatzverträgen und sog. Haustürgeschäften. Auf BGB-Paragraphen verzichte ich heute ausnahmsweise mal, nachdem das gestern bei meinem Gewinnspiel schon bemängelt wurde
.
Fakt ist also:
Der Umtausch bei MM beruht lediglich auf reiner Kulanz gegenüber den Kunden. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Kunden froh sein können, wenn sie überhaupt einen Gutschein für ihre mangelfreie Ware bekommen. Rein rechtlich ist MM nicht verpflichtet die Waren zurück zu nehmen.
Jetzt aber noch zum angeblichen Scheitern der Aktion:
MM Deutschland dürfte pro Tag so viele Verkäufe machen, dass diese Aktion nichts anderes darstellt als eine 10% Rabattaktion. Natürlich ist das nicht ganz korrekt, aber für die Anzahl der Verkäufe gegen unendlich hält es einer Überprüfung stand… lassen wir das. MM ist lange genug im Geschäft und hat mit Sicherheit auch fähige Mitarbeiter im Marketing, die die Aktion im Voraus bis zum Erbrechen durchexerziert und berechnet haben.
Selbst wenn MM mit einem Verlust aus dieser Aktion gehen sollte, haben sie die Firma (den Namen “Mediamarkt”) in aller Munde gebracht. Der langfristige Imagegewinn dürfte in diesem Fall mit Sicherheit um einiges höher einzuschätzen sein, als die kurzfristigen Verluste, die sich aus der Rabattaktion ergeben.
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Bei all dem Text über Gewinn, darf auch der Umsatz nicht ganz außer Acht gelassen werden, denn das bringt Unternehmen in dieser Größe auch viel ….
Darf ich fragen was? Was bringt der Umsatz, wenn man Verlust macht?
“Rein rechtlich ist MM nicht verpflichtet die Waren zurück zu nehmen.”
Das ist leider falsch, da dies Bestandteil der Media Markt AGB ist und damit MM verpflichtet die Waren, so wie in den AGB beschrieben, zurückzunehmen.
Was den Imagegewinn anbelangt, so würde ich sagen, dass die Marke schon bekannt genug ist und dies einen Käufer lediglich zum einmaligen Besuch verführt.
Und wie mein Vorredner schon sagte, ist zwar der Umsatz hochgeschnellt, allerdings ist der Gewinn gesunken bzw. minimal geblieben, was für ein solches Unternehmen alles andere als erstrebenswert ist. Ziel war eher die Gewinnmaximierung bei gleichbleibendem Umsatz.
In welchen AGB steht das? Man findet ein paar AGB von einzelnen Märkten im Internet (z.B. http://www.mediamarkt.de/maerkte/agb.php?markt=16820419 oder http://www.mediamarkt.de/maerkte/agb.php?markt=16779688; unterscheiden sich nur durch die Widerrufsadresse für Fernabsatzverträge) und da steht nichts von Umtausch oder Rücknahme.
Bei 10%iger Gewinnchance macht sich wohl kaum jemand berechtigte Hoffnungen, daß gerade er der Glückliche ist. Obwohl, es spielen ja auch viele Leute Lotto…
Habe auf die schnelle auch kein rückgaberecht in den AGB gefunden werd’s aber abends nochmal genauer prüfen
Würde mich auch interessieren…