Flattr: Einnahmen steuerpflichtig?

Immer wieder taucht in Kommentaren die Frage auf, ob Einnahmen durch Flattr zu versteuern sind. Ich bin wahrlich kein Profi, gebe auch keinerlei Garantie, dass ich Recht mit meinen Annahmen habe, aber meine Antwort lautet: Ja, Flattr-Einnahmen sind genauso wie Werbeinnahmen durch Partnerprogramme, Adsense und Co. zu versteuern. Ich verweise auf einen Artikel bei Trigami, der das Thema “Steuerliche Aspekte für deutsche Blogger” durch einen Steuerberater näher beleuchten hat lassen.

Wie immer gilt hier wohl auch der Grundsatz “Wo kein Kläger, da kein Richter”, aber wenn man sich die Abmahnwellen der letzten Wochen und Monate ansieht liegt es nah, dass man genauso schnell beim zuständigen Mann im Finanzamt angeschwärzt wird.

Ich persönlich habe vor kurzem auf der Gemeinde ein Gewerbe angemeldet. Ist eine Sache von wenigen Minuten, kostet um die 20€ und man ist aus dem Schneider. Voraussetzung ist natürlich, dass man seine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert (dürfte ausreichen, wenn man sich 10 Minuten pro Monat dafür Zeit nimmt). Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24500€ und dürfte somit keine Rolle spielen. Ein Nachteil entsteht euch also ausschließlich in Form von 20€ Kassenminus.

Solltet ihr über einen längeren Zeitraum keine nennenswerten Einnahmen erzielen, wird euer Gewerbe sowieso als Liebhaberei anerkannt und dann habt ihr es schwarz auf weiß, dass eure Einnahmen nicht steuerpflichtig sind.

Kurz gesagt: 20€ hinlegen und die Sache ist gegessen.

Habe ich ein wenig Licht ins Dunkel gebracht? Dank es mir mit einem (garantiert korrekt versteuertem) Flattr-Klick :)

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This entry was posted on Mittwoch, Juni 2nd, 2010 at 15:28 and is filed under Allgemein, web 2.0. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

13 Responses to “Flattr: Einnahmen steuerpflichtig?”

  1. mandarine_one Says:

    Gewerbe wollt ich eh mal anmelden, auch wegen meinen ganzen grafik und illustrationssachen.

  2. torschtl Says:

    Ist die einfachste Möglichkeit und auch finanziell durchaus machbar :)

  3. Ben Says:

    Sind nicht SÄMTLICHE Einnahmen steuerpflichtig oder irre ich mich?

  4. torschtl Says:

    Wie meinen?

    Es gibt ja auch Einnahmen aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit z. B., die nicht steuerpflichtig sind. Bei 20€ Einnahmen pro Jahr wird wahrscheinlich auch keiner was sagen, aber generell sind sämtliche über eine Website generierte Einnahmen steuerpflichtig.

  5. hans Says:

    wie meinen?

    “Einnahmen aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit”
    war blöd, merkste selbst, oder? ist ja ein widerspruch in sich. selbst bei entlohnung mit 1cnt kann man nicht mehr von *ehren*amtlich sprechen..

  6. torschtl Says:

    2100 euro freibetrag für Aufwandsentschädigungen… Denken und dann schreiben!

  7. Ben Says:

    Hörte sich halt doof an. Für ehrenamtliche Tätigkeiten Einnahmen zu erhalten.

  8. hans Says:

    Aufwandsentschädigungen = Erstattung Kosten
    Wäre ja absolut bizarr die versteuern zu müssen?

    Aber Stichwort Steuerfreibetrag:
    Bisher 7.664 Euro, ab nun 8.004 . Dieser Betrag muss nie versteuert werden
    “Verdient also jemand zum Beispiel im Jahr 20.000 Euro, dann wird nicht die gesamte Summe versteuert, sondern nur 12.336 Euro”
    http://www.haushaltsgeld.net/steuerfreibetrag-grenzen-kennen-richtig-nutzen.html

    Informieren, dann schreiben.

  9. torschtl Says:

    @hans
    1. wenn du dich so gut auskennst, warum argumentierst du dann mit komischen quellen und nicht mit dem §32a EStG?
    2.Eine Versteuerung eben jener Einkünfte aus Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten waren erst vor kurzem bzgl. einer eventuellen Versteuerung im Gespräch. Soweit hergeholt ist das nicht. Dennoch gilt nach wie vor die Steuerfreiheit gem. §3 Nr. 26 EStG
    3. Du verkennst den Inhalt des obigen Artikels. Hier geht es nicht in erster Linie um “normale Arbeitnehmereinkünfte”, sondern um EaSA gem. §18 EStG bzw. um EaGB gem. §15 EStG, sprich um die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, wenn man einen Blog monetarisiert oder nicht.

  10. Thilo Says:

    Falls also jemand von flattr Geld abhebt, muß er dies wohl beim Finanzamt angeben müssen.

    Meine Frage aber ist, ob dies auch für Einkünfte gilt, die man nicht abhebt, sondern bei flattr gleich wieder ausgibt.

    http://kulturflattrate.squarespace.com/journal/2010/6/7/mussen-flattr-einkunfte-versteuert-werden.html

  11. torschtl Says:

    beim gewerbe ist die sache klar, da man eine ausgaben/einnahmen-rechnung durchführt. Bei Privatleuten zählen die Einnahmen durch flattr wahrscheinlich als steuerpflichtige Einnahmen und die Ausgaben als “hobby”, die somit nicht steuermildernd berücksichtigt werden. Ist aber nur meine persönliche Einschätzung.

  12. Blog-Bezahldienste und ihre Bedeutung für Recht und Steuer | Banedon's Cyber-Junk Says:

    [...] die man über flattr erzielt, sicherlich der (im Falle von Einzelpersonen) Einkommenssteuer. Auf torschtl.de findet man hierzu einige Ausführungen, die natürlich genauso wie meine völlig unverbindliche [...]

  13. Daniel Says:

    Sobald Einnahmen vorhanden sind und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, ist grundsätzlich von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Auch wenn diese Einnahmen unter der Steuerfreigrenze liegen, ist ein Gewerbe anzumelden.

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